Die Schweiz ist das begehrteste Ziel für alpine Saisonarbeitskräfte - und das aus gutem Grund. Die Löhne gehören zu den höchsten in Europa, die Landschaft ist Weltklasse und das Gastgewerbe ist groß genug, um jede Saison Tausende von internationalen Arbeitskräften aufzunehmen.
Aber die Schweiz hat auch das komplexeste Arbeitsgenehmigungssystem in den Alpen. Wenn du dich vor deiner Ankunft darum kümmerst, sparst du dir wochenlange Verzögerungen.
Wer darf in der Schweiz arbeiten?
Die Schweiz ist nicht Teil der EU, aber sie hat ein bilaterales Abkommen mit der EU und den EFTA-Ländern, das es EU/EFTA-Bürgern ermöglicht, mit minimalem bürokratischem Aufwand frei zu arbeiten. Wenn du einen EU- oder EFTA-Pass besitzt, kannst du ohne Vorabgenehmigung einreisen - du brauchst aber einen unterzeichneten Arbeitsvertrag und eine bestätigte Unterkunftsadresse, um dich bei der Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde anzumelden und die Aufenthaltsbewilligung zu erhalten.
Für Nicht-EU-Bürger gilt ein strengeres Quotensystem. Die Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger/innen ist national begrenzt und die Arbeitgeber/innen müssen nachweisen, dass sie die Stelle nicht mit einem/r Schweizer/in oder EU-Bewerber/in besetzen können. In der Praxis bedeutet dies, dass es für Australier/innen, Kanadier/innen, Amerikaner/innen und andere deutlich schwieriger - aber nicht unmöglich - ist, in der Schweiz einen Saisonvertrag zu bekommen.
Arten der Arbeitserlaubnis
| Bewilligung | Für wen sie gilt | Dauer |
|---|---|---|
| L-Bewilligung (kurzfristig) | EU/EFTA, Vertrag unter 12 Monaten | Bis zu 364 Tage |
| B-Bewilligung (jährlich) | EU/EFTA, Vertrag ab 12 Monaten | 1 Jahr, verlängerbar |
| Quotenbewilligung (Nicht-EU) | Nicht-EU-Bürger, Arbeitgeber beantragt | Bis zu 9 Monate |
Für die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle (Contrôle des habitants) brauchst du deinen Arbeitsvertrag und eine bestätigte Meldeadresse - beides muss vor der Anmeldung vorliegen. Bei Resort-Jobs stellt der Arbeitgeber meist eine Unterkunft, was diesen Schritt erheblich vereinfacht. Melde dich innerhalb von 14 Tagen nach Arbeitsbeginn an.
Was verdienen Saisonarbeiter in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es einen nationalen Tarifvertrag für das Gastgewerbe (L-GAV / CCT-RPH), der Mindestlöhne für alle Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe festlegt.
Ab 2026:
| Rolle | Monatliches Minimum (brutto) |
|---|---|
| Küche/Service, keine Ausbildung | CHF 3'900 |
| Ausgebildet (Schweizer Lehre oder gleichwertig) | CHF 4'500+ |
| Rezeption mit Qualifikation | CHF 4'200+ |
Dies sind gesetzliche Mindestlöhne - große Arbeitgeber in Ferienorten wie Zermatt und St. Moritz zahlen in der Regel 200-500 CHF mehr als den Mindestlohn. Die Löhne sind Bruttolöhne; als Saisonarbeitskraft mit Wohnsitz im Ausland wirst du meist quellenbesteuert: Die Einkommenssteuer wird direkt vom Arbeitgeber abgezogen (Quellensteuer, typisch 10-15 % je nach Kanton und Einkommen). Zusammen mit den Sozialabgaben (AHV, ALV, Pensionskasse) liegen die Gesamtabzüge bei rund 25-30 %. Eine genaue Schätzung liefert der kantonale Quellensteuerrechner (z.B. auf der Website des Kantons Wallis oder Graubünden).
Unterkunft inklusive ist in der Schweiz üblich, besonders in Ferienhotels. Wenn sie inbegriffen ist, ist ein angemessener Abzug von 400-900 CHF/Monat vom Bruttolohn üblich und gesetzlich geregelt.
Wo finden Saisonarbeiter/innen einen Job?
Die Schweizer Saisonarbeit konzentriert sich auf eine Handvoll hochgelegener Ferienkantone:
- Wallis - Zermatt, Verbier, Saas-Fee, Crans-Montana. Die größte Konzentration von Saisonjobs im Gastgewerbe in der Schweiz.
- Graubünden - St. Moritz, Davos, Klosters. Etwas höhere Löhne, aber auch eine starke Sommersaison.
- Berner Oberland - Grindelwald, Interlaken, Wengen. Starkes Wandern im Sommer und Skifahren im Winter.
- Uri / Zentralschweiz - Andermatt (wächst schnell), Engelberg.
Jeder Kanton meldet Arbeitnehmer/innen separat an - wenn du von einem Walliser Arbeitgeber zu einem Bündner Arbeitgeber wechselst, musst du dich im neuen Kanton neu anmelden.
Wann musst du dich bewerben?
- Wintersaison (Dezember-April): Bewirb dich zwischen August und Oktober. Premium-Resort-Jobs werden bis September besetzt.
- Sommersaison (Juni-September): Bewirb dich zwischen Februar und April.
Stellen mit Unterkunft werden am schnellsten besetzt. Wenn du Wert auf eine Unterkunft legst, bewirb dich frühzeitig und frage in deiner ersten Nachricht an den Arbeitgeber nach einer Unterkunft.
Praktische Tipps
- Eröffne ein Schweizer Bankkonto, sobald du angekommen bist - die meisten Arbeitgeber benötigen eines für die Lohnabrechnung. PostFinance, Neon und Yuh sind für Neuankömmlinge gängige Optionen.
- Melde dich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle an - bei verspäteter Anmeldung werden Bußgelder fällig.
- Bei der Anmeldung wird dir deine AHV-Nummer (Sozialversicherungsnummer) zugeteilt. Behalte sie - du kannst eventuell Beiträge zurückfordern, wenn du die Schweiz verlässt.
- Lerne Grundkenntnisse in Deutsch oder Französisch, abhängig von deinem Kanton. In der Deutschschweiz wird im Alltag Schweizerdeutsch gesprochen - auch wer fließend Hochdeutsch spricht, braucht etwas Zeit zur Eingewöhnung. In der Küche und in der Hauswirtschaft ist das nur selten Voraussetzung, aber an der Rezeption und im Empfangsbereich wird Sprachkompetenz immer häufiger verlangt.