Wer eine Saison in den Alpen gearbeitet und Einkommensteuer vom Lohn abgezogen bekommen hat, ist in vielen Fällen berechtigt, Geld zurückzufordern. Saisonarbeiter verdienen in der Regel fünf bis sechs Monate, aber die Steuerabzüge werden so berechnet, als ob das monatliche Einkommen das ganze Jahr über weiterlaufen würde - das bedeutet, dass der Einbehaltungssatz höher ist als das, was bei einer jährlichen Veranlagung tatsächlich geschuldet wäre.
Österreich ist der vorteilhafteste Fall: Die meisten Saisonarbeiter, die unter der Jahresschwelle liegen, bekommen jeden einbehaltenen Steuer-Euro zurück. In Frankreich ist es ähnlich. Italiens System der detrazioni da lavoro dipendente (Steuergutschriften für Arbeitnehmer) bedeutet, dass die meisten Saisonarbeiter kaum Einkommensteuer schulden. Die Schweiz ist die Ausnahme - die Quellensteuer ist für Kurzaufenthalter meist die endgültige Abrechnung - aber für qualifizierende Arbeitnehmer gibt es ein Korrekturverfahren.
So funktioniert die Besteuerung von Saisonarbeitern
Die Einkommensteuer in Europa ist eine progressive Jahressteuer. Das Problem für Saisonarbeiter: Die meisten Länder behalten die Steuer monatlich auf Basis einer Hochrechnung des Jahreseinkommens ein - als ob jedes Monat über zwölf Monate hindurch dasselbe verdient würde. Ein Arbeitnehmer, der 2.000 EUR/Monat verdient und nur fünf Monate arbeitet, erzielt ein Jahreseinkommen von 10.000 EUR. Der monatliche Abzug wurde aber so berechnet, als würde er 24.000 EUR verdienen. Das Ergebnis ist ein systematischer Überzug.
Was in keinem Land erstattet wird: Sozialversicherungsbeiträge (Pension, Kranken-, Arbeitslosenversicherung). Diese sind Beiträge zum Sozialversicherungssystem, keine Einkommensteuer im eigentlichen Sinne, und werden unabhängig vom Einkommensniveau nicht zurückerstattet.
Österreich
Österreich hat das arbeitnehmerfreundlichste Steuererstattungssystem in den Alpen. Der Prozess ist standardisiert, vollständig online und greift automatisch nach der Einreichung.
Wer Anspruch hat
Alle Arbeitnehmer, die in Österreich Lohnsteuer bezahlt haben und weniger als 12.756 EUR pro Jahr (2025) an österreichischem Einkommen erzielt haben, haben Anspruch auf vollständige Rückerstattung der gesamten einbehaltenen Lohnsteuer. Wer über dieser Schwelle liegt, erhält eine anteilige Rückerstattung nach dem progressiven Tarif.
Saisonarbeiter mit einem branchenüblichen Einstiegslohn in der Gastronomie (1.950 EUR/Monat) über fünf Monate kommen auf 9.750 EUR - deutlich unter der Schwelle. Nahezu alle Saisonarbeiter auf Einstiegsniveau qualifizieren für die vollständige Rückerstattung.
Was zurückkommt
Der gesamte Betrag der Lohnsteuer, der von den Lohnzetteln einbehalten wurde. Das sind in der Regel 200-600 EUR für eine Standard-Wintersaison. Nicht enthalten sind Pensionsbeiträge (18,12 % Dienstnehmeranteil), Krankenversicherung (3,87 %) oder Arbeitslosenversicherung (3 %). Diese Beiträge sind dauerhaft.
Zusätzliche Gutschriften, die Arbeitnehmer häufig übersehen:
- Arbeitnehmerveranlagung Pauschbetrag: automatischer Werbungskostenpauschale von 132 EUR, falls nicht bereits beansprucht
- Pendlerpauschale: Fahrtkostenabzug bei qualifizierendem Arbeitsweg
- Familienbonus Plus: bei unterhaltsberechtigten Kindern
So wird der Antrag gestellt
- Den L16-Lohnzettel beim Arbeitgeber anfordern. Dieser muss bis Ende Februar für das Vorjahr ausgestellt werden.
- Die ArbeitnehmerInnenveranlagung (ANV) auf finanzonline.bmf.gv.at einreichen. Auf Englisch verfügbar.
- Eine österreichische Steuernummer (Steuernummer) wird benötigt - wer noch keine hat, kann sie gleichzeitig oder beim lokalen Finanzamt beantragen.
- Österreichische IBAN oder ausländisches Bankkonto für die Rückerstattung angeben.
- Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen. Die Rückerstattung erfolgt per Überweisung.
Rückwirkungsfenster: 5 Jahre. Wer mehrere Jahre noch nicht eingereicht hat, kann alle offenen Steuerjahre in einem Schritt beantragen.
Wichtige Fristen
| Aktion | Frist |
|---|---|
| Arbeitgeber stellt L16 aus | Ende Februar nach dem Steuerjahr |
| ANV freiwillig einreichen | Keine Frist (aber 5-Jahres-Limit) |
| Einreichung auf Aufforderung des Finanzamts | Wie im Schreiben angegeben |
| Rückerstattung erhalten | In der Regel 4-8 Wochen nach Einreichung |
Frankreich
Frankreich verwendet seit 2019 ein "Pay-as-you-earn"-System (prélèvement à la source, kurz PAS - Quellenabzug). Die Steuer wird monatlich zu einem Satz einbehalten, der auf dem Vorjahreseinkommen basiert, oder zu einem Standardsatz für erstmalige Verdiener. Für Saisonarbeiter, die unter der jährlichen Freigrenze liegen, führt eine Erklärung in der Regel zur vollständigen Rückerstattung aller einbehaltenen Einkommensteuer.
Wer Anspruch hat
Wer in einem Kalenderjahr weniger als etwa 10.777 EUR an französischem Einkommen erzielt hat (persönlicher Grundfreibetrag 2025), schuldet keine französische Einkommensteuer. Eine einzelne Wintersaison auf SMIC-Niveau (1.820 EUR/Monat, 5 Monate = 9.100 EUR) liegt unter dieser Schwelle. Wer PAS-Abzüge hatte, kann diese zurückfordern.
Steuerlich nicht in Frankreich ansässige Arbeitnehmer (weniger als 183 Tage in Frankreich, Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt außerhalb Frankreichs) werden anders besteuert - Einkünfte aus Frankreich unterliegen einem Mindesteinbehalt von 20 %. Dieser Satz ist oft höher als das, was ein Ansässiger auf dasselbe Einkommen schulden würde, und eine Rückerstattung kann durch eine Erklärung als Nichtansässiger möglich sein.
So wird der Antrag gestellt
- Die attestation fiscale (Steuerbescheinigung) oder die Lohnzettel mit den PAS-Abzügen beim Arbeitgeber einsammeln.
- Eine Déclaration de revenus (Einkommensteuererklärung) auf impots.gouv.fr einreichen. Das Online-Portal ist nur auf Französisch verfügbar - als Alternative gibt es das Formular 2042 auf Papier.
- Erstmalige Antragsteller richten ein Konto mit ihrer französischen Steueridentifikationsnummer (numéro fiscal) ein, die auf einem früheren französischen Steuerdokument zu finden ist, oder können sie über das Portal beantragen.
- Nicht-Ansässige verwenden Formular 2042-NR und reichen beim Centre des impôts des non-résidents ein.
- Erklärungszeitraum: April-Mai für das Einkommen des Vorjahres. Rückerstattungen kommen von Juni bis August per Überweisung oder Scheck.
Rückwirkungsfenster: 3 Jahre. Kürzer als in Österreich - eine versäumte Saison verfällt drei Jahre nach Ende des betreffenden Steuerjahrs. Wer Rückstände hat, sollte nicht warten.
Schweiz
Die Schweiz ist der komplexeste Fall. Das Quellensteuer-System funktioniert anders als die Einkommensteuersysteme in anderen Alpenländern, und für die meisten kurzfristigen Saisonarbeiter ist es die endgültige Abgabe - d. h. eine Rückerstattung ist nicht möglich.
So funktioniert die Quellensteuer
L-Bewilligungsinhaber, die nicht als Schweizer Steuerresidenten gelten (in der Regel Personen, die weniger als 90 Tage in der Schweiz verbringen und ihren dauerhaften Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Ausland haben), unterliegen der Quellensteuer. Diese wird vom Arbeitgeber zu einem kantonal festgelegten Pauschalsteuersatz abgezogen und direkt an die Steuerbehörde abgeführt. Damit ist die Steuerpflicht erfüllt - die Schweizer Steuerbehörde erstattet den Betrag nicht automatisch zurück.
Wann eine Rückerstattung oder Korrektur möglich ist
Wer sich 90 oder mehr Tage im Steuerjahr in der Schweiz aufgehalten hat, gilt in den meisten Kantonen als Quasi-Ansässiger und kann eine ordentliche Veranlagung (gewöhnliche Steuerveranlagung) beantragen. Dabei wird eine vollständige Steuererklärung eingereicht und die Veranlagung erfolgt wie bei einem Ansässigen. Wenn die tatsächlichen abzugsfähigen Ausgaben (Krankenkassenprämien, Fahrkosten, berufliche Auslagen) die im Quellensteuerabzug pauschal angenommenen Beträge übersteigen, kann das Ergebnis eine Rückerstattung sein.
Antrag auf Neuveranlagung - in den meisten Kantonen möglich, wenn der Quellensteuerabzug falsch war (falscher Kantonssatz angewendet, falscher Zivilstand usw.). Frist: 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres.
Die Krankenkasse als entscheidende Variable
Schweizer Krankenkassenprämien - die für alle Einwohner obligatorisch und nicht bereits vom Bruttolohn abgezogen werden - sind bei einer ordentlichen Veranlagung vollständig abzugsfähig. Bei CHF 380/Monat kosten fünf Monate Saison CHF 1.900 an Krankenkassenprämien. Dieser Abzug allein kann den erstattbaren Betrag wesentlich beeinflussen, wenn eine Korrektur eingereicht wird.
Wichtige Kontakte
Jeder Kanton hat eine eigene Steuerbehörde (Steueramt bzw. Administration fiscale cantonale). Für Wallis (Zermatt, Verbier): vs.ch/steuern. Für Graubünden (Davos, St. Moritz): gr.ch/steuern.
Italien
Die italienische Einkommensteuer (IRPEF) arbeitet mit einem System der detrazioni da lavoro dipendente (Steuergutschriften für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen), die die geschuldete Einkommensteuer ausgleichen. Für Saisonarbeiter, die im Jahr weniger als etwa 15.000 EUR verdienen, eliminieren diese Gutschriften die IRPEF-Schuld vollständig. In der Praxis schulden die meisten Saisonarbeiter nahezu keine italienische Einkommensteuer.
Dennoch wird IRPEF von Arbeitgebern oft monatlich einbehalten (über den Lohnsteuerabzug) und muss aktiv über die jährliche Steuererklärung zurückgefordert werden.
So wird der Antrag gestellt
Das Modello 730 ist das einfachere Formular für Arbeitnehmer. Es kann eingereicht werden über:
- Den Arbeitgeber (viele größere Hotels reichen als Dienstleistung im Namen der Mitarbeiter ein)
- CAF-Büros (Centri di Assistenza Fiscale) - kostenlose oder günstige Steuerberatung in ganz Italien. Besonders empfehlenswert für alle ohne Italienischkenntnisse.
- agenziaentrate.gov.it - Online-Einreichung mit SPID (digitale Identität) oder CIE (Personalausweis).
Benötigt wird die CU (Certificazione Unica) vom Arbeitgeber - bis Ende März für das Vorjahr ausgestellt. Das ist das italienische Äquivalent des Lohnzettels und zeigt alle Einkünfte und Einbehalte.
Frist: 30. September für Modello 730. Rückerstattungen werden in der Regel über die Lohnabrechnung vom Arbeitgeber im Juli-August ausbezahlt (bei Einreichung über den Arbeitgeberweg) oder im September-Oktober (bei eigenständiger Einreichung).
Rückwirkungsfenster: 5 Jahre für Modello Redditi PF (das alternative längere Formular); 2 Jahre für Modello 730.
Unterlagen aufbewahren
Unabhängig vom Land sollten folgende Dokumente aus jeder Arbeitssaison aufbewahrt werden:
| Dokument | Land | Was es zeigt |
|---|---|---|
| Lohnausweis | Schweiz | Jahresverdienst und einbehaltene Quellensteuer |
| L16 | Österreich | Jahresverdienst und einbehaltene Lohnsteuer |
| Attestation employeur / AER | Frankreich | Jahresverdienst und einbehaltener PAS |
| CU (Certificazione Unica) | Italien | Jahresverdienst und einbehaltene IRPEF/Beiträge |
| Monatliche Lohnzettel | Alle | Monatliche Abzugsaufstellung - alle aufbewahren |
Arbeitgeber in allen vier Ländern sind gesetzlich verpflichtet, den jährlichen Lohnausweis auszustellen. Wer keinen erhält, sollte dies schriftlich einfordern.
Ländervergleich auf einen Blick
| Österreich | Frankreich | Schweiz | Italien | |
|---|---|---|---|---|
| Typische Erstattung für eine Standard-5-Monats-Saison | 200-600 EUR | 0-300 EUR | In der Regel keine (CHF 0-500 in qualifizierenden Fällen) | 50-250 EUR |
| Einreichungssystem | FinanzOnline | impots.gouv.fr | Kantonales Steueramt | CAF-Büro / agenziaentrate |
| Rückwirkungsfenster | 5 Jahre | 3 Jahre | 1 Jahr (31.-März-Frist) | 5 Jahre |
| Englischsprachige Unterstützung | Ja (FinanzOnline auf Englisch) | Eingeschränkt | Nein (Deutsch/Französisch je Kanton) | Nein |
| Komplexität | Gering | Gering-mittel | Hoch | Gering (mit CAF-Unterstützung) |
Praktische Hinweise
Zuerst für Österreich einreichen. Der Prozess ist der unkomplizierteste, die Rückerstattungen sind am zuverlässigsten, und das Rückwirkungsfenster ist großzügig. Wer vor drei Jahren in Kitzbühel gearbeitet und noch keine Erklärung eingereicht hat - diese Rückerstattung ist noch verfügbar.
In Frankreich einreichen, auch wenn kein Rückerstattungsanspruch erwartet wird. Die Erklärung löst die Rückerstattungsberechnung automatisch aus. Wer PAS-Abzüge hatte und unter der Freigrenze liegt, erhält den vollen einbehaltenen Betrag ohne weiteren Aufwand.
In der Schweiz die Situation ehrlich einschätzen. Wer eine L-Bewilligung hatte und weniger als 90 Tage in der Schweiz war, für den ist die Quellensteuer final. Das akzeptieren und weitermachen - der Verwaltungsaufwand für eine Korrektur in einem Grenzfall lohnt sich in der Regel nicht.
In Italien ein CAF-Büro nutzen. Der Service ist kostenlos oder sehr günstig, das Büro übernimmt die Einreichung, und die Mitarbeiter wissen, welche detrazioni gelten. Viele sind es gewohnt, mit nicht-italienischsprachigen Saisonarbeitern aus Alpen-Kurorten umzugehen.
Die Lohnzettel fünf Jahre lang aufbewahren, unabhängig davon, ob man sie zu brauchen glaubt. Steuersituationen ändern sich - eine Arbeitgeberkorrektur, ein Lebensereignis oder eine rückwirkende Anfrage kann ein Dokument aus einer vergangenen Saison wertvoll machen.
Nützliche Links
- Österreich - FinanzOnline (Englisch verfügbar)
- Österreich - AMS-Informationen für Saisonarbeiter
- Frankreich - impots.gouv.fr
- Frankreich - Steuerzentrum für Nicht-Ansässige
- Schweiz - Steuerverwaltung Kanton Wallis / Kanton Graubünden
- Italien - Agenzia delle Entrate
- Italien - CAF-Büro finden
Lohn- und Abzugsdaten nach Land sind im Bericht zur Alpinen Saisonarbeit 2026 zu finden.