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Home/Guides/Eine Alpinsaison aus Australien oder Neuseeland - Visa und Praktisches

Themenratgeber

Eine Alpinsaison aus Australien oder Neuseeland - Visa und Praktisches

Praktischer Leitfaden für australische und neuseeländische Arbeitskräfte, die eine Alpinsaison planen. Frankreich ist das zugänglichste Ziel - kein Jobangebot, keine Quote, und beide Nationalitäten können für ein zweites Jahr verlängern. Was du wissen musst, bevor du aufbrichst.

10 min read17. Mai 2026Updated 20. Mai 2026

Die Alpen beschäftigen jede Winter- und Sommersaison eine beachtliche saisonale Belegschaft, und australische sowie neuseeländische Arbeitskräfte sind ein etablierter Teil davon. Der Weg ist unkomplizierter als viele erwarten - besonders für Frankreich, wo das Working-Holiday-Visum keine Quote hat und für ein zweites Jahr verlängert werden kann.

Dieser Leitfaden behandelt die praktischen Schritte für AU- und NZ-Passinhaber. Über 31? Es gibt Wege - der Leitfaden enthält einen eigenen Abschnitt dazu.


Welches Land ist für deinen Pass am zugänglichsten

NationalitätFrankreichÖsterreichSchweizItalien
AustralischWHV (unter 31, verlängerbar)Working Holiday (unter 31)Kein WHV; nur Arbeitgeber-QuoteKein WHV; Decreto Flussi
NeuseeländischWHV (unter 31, verlängerbar)Working Holiday (unter 31)Kein WHV; nur Arbeitgeber-QuoteKein WHV; Decreto Flussi

Frankreich ist der empfohlene Ausgangspunkt. Keine Quote, kein Jobangebot erforderlich, verlängerbar auf ein zweites Jahr und das größte Alpinresort-Netzwerk der Welt.


Frankreich: der zugänglichste Weg

Das französische Working-Holiday-Visum (Programme Vacances Travail / PVT)

Das französische WHV erlaubt Bürgern von mehr als 35 berechtigten Ländern, 12 Monate in Frankreich zu leben und zu arbeiten. Für Australier und Neuseeländer ist es einmal verlängerbar (insgesamt 24 Monate). Die wichtigsten Vorteile gegenüber anderen Alpenländern:

  • Kein Jobangebot erforderlich vor der Antragstellung
  • Keine Quote: Anträge sind nicht jährlich begrenzt
  • Kein Arbeitgebersponsoring erforderlich: Du kannst bereits vor der Abreise einen Job sichern oder erst nach der Ankunft suchen - beides ist möglich
  • Freiheit: du kannst für verschiedene Arbeitgeber arbeiten; die einzige Einschränkung ist ein Maximum von 6 Monaten bei einem einzigen Arbeitgeber (konzipiert, um zu verhindern, dass es zu einem regulären Arbeitsvisum wird, nicht um saisonale Arbeit zu verhindern)

Voraussetzungen

  • Altersgrenze zum Zeitpunkt der Antragstellung (nicht bei der Ankunft): unter 31 (also bis einschließlich 30)
  • Gültiger Reisepass, Nachweis ausreichender Mittel (typischerweise EUR 2.500), Rückflug oder Mittel für dessen Kauf, kein Vorstrafenregister

So bewirbst du dich

  1. Erstelle ein Konto im France Visas-Portal
  2. Wähle "Langaufenthalt" → "Working Holiday" für deine Nationalität
  3. Fülle das Formular aus, lade Dokumente hoch (Reisepass-Scan, Finanznachweis, Passfoto, Unterkunftsplan falls vorhanden)
  4. Buche einen Termin beim französischen Konsulat oder Visaantragszentrum in deinem Heimatland
  5. Erscheine zum Termin mit Originalen aller hochgeladenen Dokumente
  6. Visabearbeitung: typischerweise 4-8 Wochen (gut im Voraus vor deiner geplanten Ankunft beantragen)

Gebühr: ca. EUR 50-100. Die französischen Konsulate in Sydney und Auckland bearbeiten diese routinemäßig.

Nach der Ankunft: registriere dich bei den Behörden wie erforderlich (siehe den Arbeitserlaubnis-Leitfaden für länderspezifische Registrierungsdetails). Für Aufenthalte über 3 Monate benötigst du eine französische Wohnsitzanmeldung.

Verlängerung auf ein zweites Jahr

Australier und Neuseeländer können vor Ablauf des ersten WHV einen zweiten beantragen. Der Antrag für das zweite Jahr muss bei einem französischen Konsulat (nicht innerhalb Frankreichs) eingereicht werden. Du musst während deines ersten Jahres eine Mindestanzahl von Tagen in einem qualifizierenden Sektor gearbeitet haben. Die genauen Anforderungen - anrechenbare Sektoren und Mindestarbeitstage - werden vom französischen Konsulat in deinem Heimatland veröffentlicht. Prüfe diese vor der Antragstellung, da sich die Kriterien ändern können.

Arbeit in französischen Resorts finden

Die meisten französischen Resort-Arbeitgeber erwarten, dass Arbeitskräfte innerhalb Frankreichs ankommen und anfangen, angesichts des fehlenden Sponsoring-Erfordernisses. Das Haupteinstellungsfenster für den Winter ist August bis Oktober. Die Einstellung für die Sommersaison läuft von Februar bis April.

Chamonix, Val d'Isère, Méribel, Courchevel, Morzine und Les Gets haben alle etablierte Communities australischer und neuseeländischer Arbeitskräfte. Englisch wird in Resort-Umgebungen weit verbreitet gesprochen, und viele Arbeitgeber rekrutieren aktiv Englischsprachige für Front-of-House- und Servicerollen.


Österreich: die zweite Option

Österreich hat Working-Holiday-Abkommen mit Australien und Neuseeland (Altersgrenzen gelten - überprüfe dies vor dem Antrag mit der österreichischen Botschaft).

Wesentliche Unterschiede zu Frankreich

  • Jobangebot ggf. erforderlich bei einigen österreichischen Konsulaten - dies variiert je nach Bearbeitungsstelle. Manche Antragsteller sind erfolgreich ohne eines; andere werden gebeten, eine Beschäftigungsvereinbarung nachzuweisen.
  • Finanznachweis: ca. EUR 3.000 zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Unterkunftsplan: manche Konsulate verlangen einen Nachweis, wo du anfangs wohnen wirst

Das österreichische Working-Holiday-Visum erlaubt die Arbeit in allen Sektoren einschließlich Gastgewerbe und Tourismus. Die wichtigsten alpinen Resortregionen sind Tirol (Kitzbühel, Innsbruck-Gebiet, Mayrhofen, Ischgl) und Vorarlberg (Lech, Zürs). Diese Resorts haben kleinere internationale Arbeitnehmer-Communities als ihre französischen Pendants, sind aber nicht ausschließlich deutschsprachig - Englisch ist in Resort-Umgebungen Standard.

Die Löhne in Österreich sind in EUR-Begriffen höher als in Frankreich (EUR 1.950/Monat Einstiegslevel gegenüber EUR 1.820 in Frankreich), aber niedriger als in der Schweiz. Sieh dir den Gehalts-Leitfaden für eine vollständige Übersicht an.


Schweiz: hohe Bezahlung, schwieriger Zugang

Die Schweiz hat für keine Nationalität ein Working-Holiday-Visum. Der Zugang für Nicht-EU-Saisonniers erfolgt über das L-Bewilligung-System, das Folgendes erfordert:

  1. Ein bestätigtes Jobangebot von einem Schweizer Arbeitgeber
  2. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er die Stelle nicht mit einem EU/EWR-Bewerber besetzen konnte (wird tatsächlich durchgesetzt, nicht nur Papierkram)
  3. Einen bundesweiten Quotenplatz - ca. 4.500 Nicht-EU-Saisonerlaubnisse werden landesweit in allen Sektoren im Jahr 2025 vergeben

Die Quotenbeschränkung ist die entscheidende Einschränkung. Schweizer Arbeitgeber, die regelmäßig internationale Arbeitskräfte einstellen, verwalten ihre Quotenzuteilungen sorgfältig. Der Weg hinein führt über einen Arbeitgeber, nicht über ein Konsulat - finde einen Arbeitgeber, der bereit ist, dich zu sponsern, und dieser übernimmt das Genehmigungsverfahren für dich.

Schweizer Löhne machen den Aufwand lohnend: CHF 3.900/Monat Einstiegslevel gegenüber EUR 1.820 in Frankreich. Eine sechsmonatige Schweizer Saison bringt deutlich mehr als eine vergleichbare Saison anderswo. Die obligatorische Krankenversicherung (CHF 320-500+/Monat, ab dem ersten Tag Pflicht) drückt den Nettolohnvorteil spürbar - er bleibt aber erheblich. Sieh dir den Bericht zur Alpinen Saisonarbeit 2026 für einen Nettoeinkommen-Vergleich an.

Verbier hat eine besonders große australische Community aufgrund historischer Arbeitgeberbeziehungen und der englischsprachigen Kultur des Resorts. Arbeitskräfte, die bereits in der Schweiz mit einer Bewilligung oder mit früheren Arbeitgeberkontakten sind, kommen oft Saison für Saison zurück.


Italien: möglich, aber wettbewerbsintensiv

Italiens Nicht-EU-Zugangsweg - der Decreto Flussi - öffnet jedes Jahr an einem festen Datum (typischerweise Februar oder März) und ist innerhalb von Stunden überzeichnet. Arbeitskräfte ohne bereits bestehende Beziehung zu einem italienischen Arbeitgeber werden wahrscheinlich keinen Platz bekommen.

Wenn du einen Arbeitgeberkontakt in Italien hast, der bereit ist, deinen Antrag zu stellen, lohnt es sich, das jährliche Öffnungsdatum auf lavoro.gov.it zu verfolgen. Die Dolomiten (Cortina, Val Gardena, Alta Badia) und Livigno haben internationale Resort-Betriebe, die in früheren Jahren erfolgreich Nicht-EU-Arbeitskräfte gesponsert haben.


Über 31? Diese Wege bleiben offen

Die Working-Holiday-Visa für Australien und Neuseeland gelten bis einschließlich 30 Jahre. Wer älter ist, hat keinen Zugang zum WHV - aber das bedeutet nicht, dass eine Alpinsaison unmöglich ist. Die folgenden Wege stehen unabhängig vom Alter offen:

  • Frankreich: Ein Langzeitvisum für Erwerbstätige ist mit einem konkreten Jobangebot eines französischen Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber reicht die Unterlagen ein; du benötigst einen schriftlichen Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis.
  • Schweiz: Das L-Bewilligungssystem der Schweiz hat keine Altersgrenze. Schweizer Arbeitgeber können Nicht-EU-Saisonniers jeden Alters sponsern - der Weg führt über ein bestätigtes Jobangebot und einen Quotenplatz.
  • Österreich: Die Beschäftigungsbewilligung ist arbeitgeberabhängig und nicht altersgebunden. Österreichische Arbeitgeber können Nicht-EU-Arbeitskräfte ohne WHV-Voraussetzung einstellen.

Die empfohlene Vorgehensweise: Richte dich gezielt an Arbeitgeber, die ausdrücklich internationale Arbeitskräfte einstellen - insbesondere solche mit Erfahrung im Nicht-EU-Sponsoring. Die Schweizerroute bietet die besten Konditionen, setzt aber einen Sponsor voraus. Die Vorlaufzeit für gesponserte Genehmigungen beträgt 8-16 Wochen - frühzeitig bewerben ist entscheidend.


Praktische Überlegungen

Krankenversicherung

Dies ist die wichtigste Vorbereitung neben dem Visum. Als Nicht-EU-Bürger hast du in keinem Alpenland gegenseitigen Krankenversicherungsschutz. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nicht für dich.

  • Schweiz: Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben ab deinem ersten Tag im Land. Du musst sofort nach der Ankunft eine Schweizer Krankenkassen-Police abschließen. Für die Lücke zwischen Ankunft und deinem ersten Gehaltsscheck gibt es Anbieter wie SafetyWing, die dich monatlich ohne Mindestlaufzeit absichern.
  • Frankreich, Österreich, Italien: Arbeitsverträge in der Gastronomie melden dich beim nationalen Sozialversicherungssystem an, das Krankenversicherungsschutz einschließt. Die Lückenzeit - zwischen Ankunft und Vertragsbeginn - lässt dich unversichert. Anbieter wie World Nomads sind genau für diese Lücke konzipiert und decken speziell Bergsport ab - relevant, wenn du vor Arbeitsbeginn Ski fährst oder wanderst.

Überprüfe auch nach Beginn deines Arbeitsvertrags, welche Freizeitaktivitäten dein Arbeitgeberschutz einschließt. Bergrettung ist nicht in allen Tarifen automatisch enthalten.

Banking von zu Hause aus

Eröffne ein Wise- oder Revolut-Konto vor dem Abflug. Beide unterstützen CHF und EUR mit Midmarket-Wechselkursen und geben dir eine Möglichkeit, europäische Währung zu empfangen und zu halten, bevor ein lokales Bankkonto eingerichtet ist.

Für die Eröffnung lokaler Bankkonten nach der Ankunft, sieh dir den Banking-Leitfaden an.

Fahren

Ein australischer oder neuseeländischer Führerschein ist in europäischen Alpenländern im Allgemeinen für 12 Monate gültig. Ein Internationaler Führerschein (IDP), der vor der Abreise beim nationalen Automobilclub erhältlich ist (ca. AUD 30 oder NZD 35), beseitigt alle Unklarheiten in der Schweiz und Österreich und wird empfohlen.

Eine Schweizer Motorfahrzeugvignette (CHF 40/Jahr) ist erforderlich, wenn du auf Schweizer Autobahnen fährst.

Steuern zu Hause

Die Arbeit im Ausland mit einem WHV führt typischerweise zu einer Nicht-Resident-Steuerbehandlung in Australien und Neuseeland:

  • Australien: Nicht-Residenten zahlen einen pauschalen Satz von 32,5 % auf australische Einkommensquellen und haben im Allgemeinen keinen Anspruch auf den steuerfreien Schwellenwert. Im Ausland verdientes Einkommen ist in Australien in der Regel nicht steuerpflichtig. Überlege, ob dein australisches Bankkonto oder Superfonds irgendwelche Mitteilungen benötigt.
  • Neuseeland: ähnliche Quellensteuerbehandlung für Nicht-Residenten. KiwiSaver-Beiträge werden ausgesetzt, während du im Ausland bist.

In dem Alpenland, in dem du arbeitest, zahlst du lokale Einkommensteuer. Sieh dir den Steuererstattungs-Leitfaden an - die meisten Saisonniers haben Anspruch auf eine Erstattung der in Österreich und Frankreich gezahlten Einkommensteuer.


Die Community

Chamonix hat die international vielfältigste Belegschaft in den Alpen. Englisch ist die De-facto-Sprache der internationalen Mitarbeiter-Community. Australische und neuseeländische Arbeitskräfte sind in der Gastronomie und im Outdoor-Guiding-Sektor des Resorts präsent. Der Mont-Blanc-Unlimited-Skipass deckt ein großes verbundenes Gebiet ab, und die umliegenden Berge ziehen ernsthafte Bergsteiger und Alpinisten an - die Outdoorkultur ist stark.

Val d'Isère ist bei australischen, neuseeländischen und südafrikanischen Arbeitskräften in der Ski-Instruktion und im Gastronomiebereich beliebt. Das Resort hat einen Ruf für eine lebhafte Après-Ski-Szene und ein aktives internationales Mitarbeiter-Sozialleben.

Morzine und Les Gets (Portes du Soleil) haben eine große englischsprachige Belegschaft, teilweise wegen der Mountainbike-Szene im Sommer. Weniger formell als Val d'Isère, mehr Community-Gefühl. Beliebt bei Arbeitskräften, die ihre erste Saison machen.

Kitzbühel (Österreich) hat eine kleinere, aber etablierte internationale Arbeitnehmer-Community. Mehr deutsche Sprachintegration erforderlich als in französischen Resorts, aber die Löhne sind etwas höher.


Nützliche Links

  • Französisches WHV-Portal: france-visas.gouv.fr
  • Österreichische Working-Holiday-Informationen: bmeia.gv.at
  • Schweizer L-Bewilligung (Saisonniers): sem.admin.ch
  • Arbeitserlaubnisse in allen Alpenländern: vollständiger Erlaubnis-Leitfaden
  • Gehaltsvergleich nach Land: Gehalts-Leitfaden
  • Nettoeinkommen-Daten: Bericht zur Alpinen Saisonarbeit 2026
  • Krankenversicherung für Nicht-EU-Arbeitskräfte: Krankenversicherungs-Leitfaden

Partnerhinweise

SafetyWing: Wir erhalten eine Provision, wenn du über diesen Link einen SafetyWing-Plan kaufst. Wir vertreten SafetyWing nicht. Dies ist keine Empfehlung zum Abschluss einer Reiseversicherung.

World Nomads: Wir erhalten eine Vergütung, wenn du über diesen Link ein Angebot von World Nomads anforderst. Wir vertreten World Nomads nicht. Dies ist keine Empfehlung zum Abschluss einer Reiseversicherung.

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